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3. Anforderungen an Supervisor:innen und Coaches im kirchlichen Feld

Supervisor:innen und Coaches im Feld der Kirche haben eine anerkannte Ausbildung entsprechend den Standards der Berufs- und Fachverbände DGSv oder DGfP (oder vergleichbare), die 

• mit dem Zusammenspiel von Person, Rolle und Organisation vertraut gemacht hat; 
• sie befähigt, Wahrnehmungs-, Reflexions- und Entwicklungsräume zu gestalten; 
• sie persönlich stabile, biographisch reflektierte Beraterpersönlichkeiten sein lässt. 

Zur Qualitätssicherung dienen verbindlich 

• Kontroll-Supervision, Intervision, Balintgruppe o. ä., 
• kontinuierliche Professionsentwicklung durch den Besuch von Fachtagungen, Studientagen, Konferenzen, Weiterbildungen o. ä. 

Die Supervisor:innen und Coaches haben zur Kultur der Achtsamkeit auf geistliche und sexualisierte Gewalt eine Schulung erhalten, mindestens aber eine Selbstverpflichtungserklärung abgelegt. Des Weiteren gelten die ethischen Standards des jeweiligen Fachverbandes. Für externe Supervisor:innen und Coaches gelten die jeweiligen diözesanen Regelungen. 

Die Supervisor:innen und Coaches haben Feld- und Organisationskompetenz
Die Supervisor:innen und Coaches respektieren das christliche Menschenbild