3.1 Supervisor/inn/en bzw. Coaches haben eine anerkannte Ausbildung entsprechend den Standards der Berufsverbände (DGSv, DGfP oder vergleichbare), die mit dem Zusammenspiel von Person, Rolle, Organisation und Adressaten vertraut gemacht hat und sie befähigt, verantwortlich Handelnde in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu begleiten und zu beraten.
3.2 Sie haben Feld- und Organisationskompetenz.
3.3 Sie haben durch die Reflexion der eigenen Glaubensgeschichte das entsprechende Einfühlungsvermögen, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Hintergrund ihrer Glaubenssituation verständnisvoll, kritisch und ermutigend zu begleiten.
3.4 Sie haben eine angemessene Nähe und Distanz zum Arbeitsfeld Kirche.
3.5 In den Diözesen werden sowohl „interne“, das heißt von den Bistümern angestellte Berater/innen als auch „externe“, freiberufliche Berater/innen eingesetzt.