4.1. Rolle der Bistumsleitung
Die Entscheidung, Supervision / Coaching organisations-, genauer: kirchenintern, einzurichten, ist eine bewusste Entscheidung der Bistumsleitung. Damit ist verbunden, sich mit allgemein- überindividuellen Erfahrungen aus den Beratungsprozessen (regelmäßig) zu beschäftigen.
Für die Arbeit von Supervision / Coaching stellt die Bistumsleitung den institutionellen Rahmen zur Verfügung und sorgt für eine dem Format angemessene institutionelle, organisationale Anbindung/Verortung, die Bereitstellung von entsprechenden Ressourcen (Finanzen, Personal, Zeit …), die Absicherung von Prozessen (z. B. durch Ordnungen) und die Sicherung von Standards (Qualitätssicherung, Zulassungskriterien …).
4.2. Essentielle Bedingungen und Begrenzungen
Supervision / Coaching als Beratung im personalen Arbeitsfeld hat immer mit organisationalen Sachverhalten zu tun. Die organisationale Seite kann in Supervision / Coaching auch selbst Thema werden. Organisationsintern gestaltete Supervision und Coaching bildet dann ein triadisches Beziehungsverhältnis zwischen Leitung / Organisation, Berater:in, Supervisand:innen / Coachees.
Dieses Beziehungsverhältnis beruht auf gleichseitiger Beziehung der drei Positionen zueinander, wobei v.a. die Organisationsseite durch mehrere Instanzen vertreten sein kann; in diesem Fall spricht man von einem Mehrseitenverhältnis/-kontrakt.
Aufgrund der Entscheidung, Supervision / Coaching, als personenorientierte Beratung in der Organisation zu ermöglichen, ist ausgeschlossen, Supervision / Coaching für Interessen der Organisation zu instrumentalisieren. Gleichwohl sind organisationale Interessen zu berücksichtigen.
Das Dreiecksverhältnis bringt also Abhängigkeiten und/oder Loyalitätsbeziehungen mit sich, die von Anfang an mitreflektiert sein müssen, damit Supervision / Coaching gelingt:
im Verhältnis Supervisor:in / Coach ⬄ Supervisand:in / Coachee
▪ Die Supervisor:innen / Coaches führen die Prozesse durch und stehen den Supervisand:innen / Coachees mit ihrer Profession zur Seite.
▪ Die Supervisand:innen / Coachees können sich auf die Rahmenordnungen, v.a. zur Qualitätssicherung, berufen.
im Verhältnis Supervisand:innen / Coachees ⬄ Leitung / Dienstgeberseite
▪ Die Supervisand:innen / Coachees können den seitens der Organisation ermöglichten Rahmen für die Supervision / Coaching nutzen und haben damit einen Ort für die Reflexion der Anforderungen / Situationen in ihrer Arbeit und zur Weiterentwicklung persönlichen Kompetenz.
▪ Supervision / Coaching findet grundsätzlich in einem “vor der Organisation” geschützten Rahmen statt. Obliegenheiten / Interessen z.B. von Dienstgeberseite sind transparenter und selbstrepräsentierter Teil des Beratungsgeschehens (siehe Dreieckskontrakt, unten 4.3.).
im Verhältnis Leitung / Dienstgeberseite ⬄ Supervisor:in / Coach
▪ Die Arbeit der Supervisor:innen / Coaches erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich und vertraulich. Die Supervisor:in / Coach hat – gesichert durch die Qualitätsvorgaben – Vertrauensschutz.
▪ Ein Interesse der Leitung / Dienstgeberseite an Themen / Zielen der Supervision / Coaching ist aufzunehmen, jedoch in jedem Fall selbst zu repräsentieren (siehe Dreieckskontrakt, unten 4.3.).
▪ Es ist sinnvoll, dass an Leitung/Organisations- /Dienstgeberseite überindividuelle Muster und Phänomene hinsichtlich personal- und organisationsentwicklerischer Belange zurückspiegelt werden. Außerhalb eines Dreieckskontrakts werden dabei niemals personenbezogene Daten weitergegeben.
4.3. Dreieckskontrakt
Einen Dreieckskontrakt zu schließen, entspricht der Berücksichtigung des beschriebenen Dreiecksverhältnisses. Er hat sich insbesondere bei Teamsupervision/-coaching im Rahmen diözesaner Entwicklungsprozesse und bei Einzelsupervision / Einzelcoaching im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen (einschließlich Aus- und Weiterbildung) bewährt. Der Kontrakt dient der Vergewisserung über die Ausrichtung des Beratungsgeschehens.
Der Dreieckskontrakt bedarf der Schriftform.
Bei einem Dreieckskontrakt repräsentiert sich die Leitung / Organisations- / Dienstgeberseite selbst.
Sie ist in aller Regel zu Beginn des Prozesses und auch an dessen Ende mit einbezogen. Sie leistet als Kontraktpartnerin ihren Beitrag zur Klärung des Anliegens der Beratung und ihrer Ziele.
Im Laufe einer Supervision / Coaching können sich Aspekte ergeben, die eine Veränderung des Kontrakts erfordern. Dazu sind immer alle Kontraktpartner:innen einzubeziehen.
Verabschiedet von der Konferenz der Verantwortlichen für Supervision und Coaching in den deutschsprachigen Bistümern am 20. Mai 2025 in Münster
Für die Konferenz Andrea Hengstermann, Martin Kipp (Sprecher:in 2025)